Preise und Tarife

 

 

Grund- und Mengenpreis
Preisblatt (gültig bis 31.12.2022) / Preisblatt (gültig ab 01.01.2023

Der Bezugspreis für Trinkwasser gliedert sich bei uns in einen Grundpreis und einen Mengenpreis.

Der Grundpreis soll anteilig in der Preisgestaltung insbesondere die jährlich anfallenden fixen Kosten abbilden, die unabhängig von der Höhe der Inanspruchnahme durch die Kunden anfallen. In der Abrechnung für den Kunden wird der Grad der Beanspruchung über die Größe des eingebauten Trinkwasserzählers abgebildet.

Der Grundpreis wird bei der WRG entsprechend der eingebauten Größe des Wasserzählers abgerechnet. Dieser ist zusätzlich für die Zählergröße Qn 2,5 / Q3-4 gestaffelt, um der unterschiedlichen Intensität der Nutzung innerhalb dieser Zählergröße, die ca. 97 % unserer Kunden eingebaut haben, gerecht zu werden.

Der Mengenpreis gilt für die entnommene Menge Trinkwasser.
Antrag auf Trinkwasserhausanschluss | Antrag zur Wasserlieferung(Grundversorgungsvertrag)

Mit dem Trinkwasserrechner (bis 31.12.2022) / Trinkwasserrechner (ab 01.01.2023) können Sie sich bereits einen ersten Überblick über die anfallenden Kosten verschaffen.
Alle online verfügbaren Formulare und Anträge finden sie im Download-Bereich.