Standrohrausleihe
Wenn Sie für eine Baustelle oder Veranstaltung zur Trinkwasserversorgung ein Standrohr benötigen und anderweitig keine Möglichkeit zur Wasserversorgung besteht, können Sie bei der WRG GmbH ein Standrohr ausleihen.
Die Ausleihung eines Standrohres zur Poolbefüllung ist nicht möglich.
Kosten für den Bezug von Trinkwasser über ein vermietetes Standrohr
Die Mietkosten betragen gemäß Preisblatt Wassertarif der WRG:
| Grundbetrag der Ausleihe: | 35,00 | EUR netto zzgl. Ust. |
| Tagessatz: | 3,00 | EUR netto zzgl. Ust. |
| Preis je m³: | 1,95 | EUR netto zzgl. Ust. |
So können Sie ein Standrohr mieten
Sie haben die Möglichkeit ein Standrohr von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 14:00 Uhr an folgenden Standorten auszuleihen:
- Wasserwerk Riesa / Leutewitzer Straße 30, 01589 Riesa
- Geschäftsstelle Großenhain / Schillerstraße 35, 01558 Großenhain
Die Standrohrausleihe erfolgt über einen
Vertrag über die mietweise Überlassung eines Standrohrzählers.
Die Vertragsbedingungen können Sie dem Vertragsdokument entnehmen.
Der Mieter bzw. Abholer des Standrohres hat sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) zu legitimieren. Bitte denken Sie also daran, Ihren Ausweis bei der Abholung mitzubringen.
Sollte der Abholende nicht der vertragliche Mieter sein (z.B. ein beauftragter Mitarbeiter), ist des Weiteren eine Bevollmächtigung mit folgenden Informationen zum Abschluss des Vertrages erforderlich.
- Firmenanschrift
- Erklärung der Kostenübernahme
- Name des/der Bevollmächtigten
- Verwendungsort
- Verwendungszweck
- Verwendungsdauer
Bitte beachten Sie unsere Benutzungshinweise für Hydranten und Standrohrzähler.
Für weitere Fragen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.