Preise und Vertragsbedingungen
Der Bezugspreis für Trinkwasser gliedert sich bei uns in einen Grundpreis und einen Mengenpreis.
Der Grundpreis soll anteilig in der Preisgestaltung insbesondere die jährlich anfallenden fixen Kosten abbilden, die unabhängig von der Höhe der Inanspruchnahme durch die Kunden anfallen. In der Abrechnung für den Kunden wird der Grad der Beanspruchung über die Größe des eingebauten Trinkwasserzählers abgebildet.
Der Grundpreis wird bei der WRG entsprechend der eingebauten Größe des Wasserzählers abgerechnet. Dieser ist zusätzlich für die Zählergröße Qn 2,5 / Q3-4 gestaffelt, um der unterschiedlichen Intensität der Nutzung innerhalb dieser Zählergröße, die ca. 97 % unserer Kunden eingebaut haben, gerecht zu werden.
Der Mengenpreis gilt für die entnommene Menge Trinkwasser.
- Preisblatt
- Verordnung über allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
- Trinkwasserrechner
- Antrag auf Trinkwasserhausanschuss
- Antrag zu Wasserlieferung (Grundversorgungsvertrag)
Alle online verfügbaren Formulare und Anträge finden sie im ▸Download-Bereich.